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   BVerwG, 24.04.2013 - 1 WDS-VR 4.13   

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BVerwG, 24.04.2013 - 1 WDS-VR 4.13 (https://dejure.org/2013,15015)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2013 - 1 WDS-VR 4.13 (https://dejure.org/2013,15015)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2013 - 1 WDS-VR 4.13 (https://dejure.org/2013,15015)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Errichtung von Vertrauenspersonenausschüssen in der Übergangsphase durch den Bundesminister der Verteidigung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Errichtung von Vertrauenspersonenausschüssen in der Übergangsphase durch den Bundesminister der Verteidigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 1 WDS-VR 4.13
    Dasselbe gilt gemäß § 36 Abs. 5 SBG für die Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses, wie hier den Antragsteller (vgl. dazu Beschluss vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 17.08 - Buchholz 449.7 § 36 SBG Nr. 1 Rn. 24 m.w.N.).

    Eine Maßnahme des Bundesministers der Verteidigung im Sinne von § 21 Abs. 1 WBO liegt auch dann vor, wenn er unter der Bezeichnung "Bundesministerium der Verteidigung" - hier: FüSK II 4 - als oberste Dienstbehörde handelt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 17. Februar 2009 a.a.O. Rn. 25 m.w.N. ).

    Eventuelle Verletzungen dieser Beteiligungsrechte können deshalb nur durch den GVPA selbst, vertreten durch seinen Sprecher, gegebenenfalls gemeinsam mit dem jeweiligen Bereichssprecher (§ 40 Abs. 2 Satz 2 und 3 SBG), im Wehrbeschwerdeverfahren geltend gemacht werden; eine Geltendmachung dieser Rechte des Gremiums durch einzelne Mitglieder des GVPA ist ausgeschlossen (vgl. im Einzelnen: Beschluss vom 17. Februar 2009 a.a.O. Rn. 30 m.w.N. ).

  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 1 WDS-VR 4.13
    Für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson ist nach erfolglos durchgeführtem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn die Vertrauensperson geltend macht, sie sei in der Ausübung der ihr nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz eingeräumten Befugnisse behindert oder wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt worden (stRspr seit dem Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - BVerwGE 103, 43 = NZWehrr 1994, 70; ebenso Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 6 P 10.01 - BVerwGE 115, 223 = Buchholz 252 § 52 SBG Nr. 2).
  • BVerwG, 04.02.2010 - 6 PB 38.09

    Wählbarkeit zum Personalrat; 6-monatige Zugehörigkeit zum Geschäftsbereich der

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 1 WDS-VR 4.13
    Da das Personalvertretungsrecht (und damit auch das Soldatenvertretungsrecht) ein Organisationsfolgerecht darstellt, richten sich die Mitwirkungs-, Mitglieds- und Beteiligungsrechte der jeweils betroffenen Vertretungsorgane nach der von der Dienststelle vorgegebenen Organisation (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 B 10148/00 - PersR 2000, 171 = juris Rn. 15; vgl. auch Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 38.09 - Buchholz 250 § 14 BPersVG Nr. 6 Rn. 7).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 85.92

    Vertrauensperson - Versammlung der Vertrauenspersonen - Wehrrecht -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 1 WDS-VR 4.13
    Für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson ist nach erfolglos durchgeführtem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn die Vertrauensperson geltend macht, sie sei in der Ausübung der ihr nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz eingeräumten Befugnisse behindert oder wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt worden (stRspr seit dem Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - BVerwGE 103, 43 = NZWehrr 1994, 70; ebenso Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 6 P 10.01 - BVerwGE 115, 223 = Buchholz 252 § 52 SBG Nr. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2000 - 4 B 10148/00

    Voraussetzung für die Wahl eines gemeinsamen örtlichen Personalrats;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 1 WDS-VR 4.13
    Da das Personalvertretungsrecht (und damit auch das Soldatenvertretungsrecht) ein Organisationsfolgerecht darstellt, richten sich die Mitwirkungs-, Mitglieds- und Beteiligungsrechte der jeweils betroffenen Vertretungsorgane nach der von der Dienststelle vorgegebenen Organisation (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 B 10148/00 - PersR 2000, 171 = juris Rn. 15; vgl. auch Beschluss vom 4. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 38.09 - Buchholz 250 § 14 BPersVG Nr. 6 Rn. 7).
  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WB 52.11

    Erforderlichkeit eines Mandats des Deutschen Bundestages bei Zuweisung i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2013 - 1 WDS-VR 4.13
    Aus den gesamten Umständen ergibt sich indessen, dass der Antragsteller für sich in seiner Person das vorliegende Verfahren führen will und nicht zugleich auch für mehrere Kameraden, die sich durch denselben Beschwerdeanlass unrichtig behandelt fühlen (vgl. zu diesem Abgrenzungskriterium im Einzelnen: Beschluss vom 28. August 2012 - BVerwG 1 WB 52.11 - Rn. 22).
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